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Genauigkeit

Vignettenpreise werden von ASFINAG festgelegt und können sich ändern. Immer auf asfinag.at überprüfen.

Unabhängigkeit

Keine kommerzielle Beziehung mit ASFINAG oder einem Wiederverkäufer. Wir verkaufen keine Vignetten.

Einschränkungen

Einspruchsinformationen

Um gegen eine Vignettenstrafe Einspruch zu erheben: schriftlichen Einspruch bei der zuständigen österreichischen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von vier Wochen einreichen.

Beschwerden

E-Mail an [email protected]. Bestätigung innerhalb von 5 Werktagen.